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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Anton Willer GmbH & Co. KG

1. Anwendungsbereich 1.1
Für unsere (auch künftigen) Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in Schriftform (§ 126 BGB) zu.
1.2 Sind diese AGB Vertragsbestandteil eines Dauerschuldverhältnisses, werden sie in dem Zeitpunkt durch eine aktuellere Fassung auch ohne gesonderte Zustimmung des Vertragspartners ersetzt, in dem der Vertragspartner durch uns auf die aktuellere Fassung der AGB hingewiesen wird oder der Vertragspartner auf anderem Wege hiervon Kenntnis erlangt.


2. Angebote, Bestellungen und Rücktritt
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und können bis zur Annahme durch den Vertragspartner (auch mündlich) widerrufen werden. 2.2 Bestellungen des Vertragspartners werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware angenommen.
2.3 Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten steht uns ein Anspruch auf Rücktritt von einem Kaufvertrag zu, wenn wir durch einen Lieferanten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig mit der an den Vertragspartner zu liefernden Ware (auch Gattungsware) beliefert worden sind und dies nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und etwaig bereits erhaltene Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

3. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
3.1 Wir sind in Dauerschuldverhältnissen berechtigt, unsere Zahlungsforderungen durch SEPA-Firmenlastschrift von einem vom Vertragspartner zu benennenden Bankkonto einzuziehen. Auf unseren Wunsch erteilt der Vertragspartner das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat. In diesem Fall werden wir die jeweiligen Lastschriften mit einer Frist von mindestens einem Tag dem Vertragspartner ankündigen (pre-notification).
3.2 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von uns nicht berechtigt, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Vertragspartners ist von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dem Vertragspartner steht ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der von ihm zu leistenden Zahlungen ebenfalls nur unter den vorgenannten Voraussetzungen zu.
3.3 Der Vertragspartner gerät mit einer Zahlung 14 Tage nach Lieferung und Rechnungsstellung durch uns in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch uns bedarf.
3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentunkten an. Ist der Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB positiv, gilt die vorstehende Regelung des Satz 1 nicht und es gilt der gesetzliche Verzugszins.
3.5 Zudem stehen uns im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ein Anspruch auf Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 60 Euro zu; machen wir Kosten der Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Vertragspartners als Schadensersatz geltend, ist die Schadenspauschale in voller Höhe hierauf anzurechnen.
3.6 Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen zum Ausgleich unserer fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit zu verwenden. Dabei erfolgen Zahlungen des Vertragspartners stets nach den Bestimmungen der §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. BGB; etwaige dem entgegenstehende Tilgungsbestimmungen des Vertragspartners gelten nicht.

4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Ware und über einen Liefertermin stellen keine Garantien dar.
4.2 Der Vertragspartner hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen.
4.3 Der Vertragspartner kann Ansprüche wegen eines Sachmangels nur unter der Voraussetzung der fristgerechten Rüge gemäß § 377 HGB geltend machen.
4.4 Der Vertragspartner kann seine Ansprüche wegen eines Sachmangels zunächst nur gegen den jeweiligen Lieferanten von uns geltend machen, der uns mit der mangelhaften Ware beliefert hat. Wir werden dem Vertragspartner hierzu die entsprechenden Sachmängelansprüche abtreten und die zur Durchsetzung der Forderungen notwendigen Auskünfte geben. Sofern und soweit wir die Abtretung der Sachmängelansprüche verweigern oder deren Geltendmachung ganz oder teilweise scheitert, ist der Vertragspartner berechtigt, seine Sachmängelansprüche gegen uns geltend zu machen. Die Verjährung der Sachmängelansprüche des Vertragspartners gegen uns ist für die Zeit der gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Sachmängelansprüche gegen unsere Lieferanten gehemmt; die Verjährung ist ebenfalls im Falle der Abgabe einer Verjährungsverzichtserklärung durch den Lieferanten für die Geltungsdauer der Verjährungsverzichtserklärung gehemmt.
4.5 Wir sind im Falle des berechtigten Nacherfüllungsverlangens des Vertragspartners nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
4.6 Bei Schadensersatzansprüchen ist unsere Haftung beschränkt auf Schäden, die unsere Organe, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung für sonstige Formen der Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde verursacht durch – die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, – Mängel der Ware, soweit nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- und Sachschäden gehaftet wird, oder – Mängel, die arglistig verschwiegen wurden, oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, – die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten besteht unsere Haftung jedoch nur in Höhe des vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentlich sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
4.7 Macht der Vertragspartner uns gegenüber angefallene Rechtsanwaltskosten als Schaden geltend, sind wir lediglich verpflichtet, die nach dem RVG zu berechnenden Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts als Schaden zu ersetzen.
4.8. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Freistellung gegenüber Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.
4.9 Ebenfalls ist unsere Haftung in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen. Fälle höherer Gewalt sind Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, wie z.B. Krieg, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen, behördliche Straßensperrungen und Verkehrsstaus.

5. Verjährung
5.1 Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatz-ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren nach einem Jahr, nachdem der Vertragspartner die Ware empfangen hat.
5.2 Die vorstehende Verjährungsregelung gilt nicht – in den Fällen des § 444 BGB und § 479 BGB, – in den in Ziffer 4.6 Satz 2 aufgeführten Fällen.

6. Schlussbestimmungen
6.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist je nach sachlicher Zuständigkeit das für Kiel zuständige Amts- oder Landgericht.
6.2 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen sowie für die Zahlungspflichten des Vertragspartners ist an unserem Unternehmenssitz.
6.3 Alle Nebenabreden zu, Ergänzungen von und Änderungen eines mit uns geschlossenen Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform.
6.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder sollten diese AGB bzw. der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB und/oder des Vertrags nicht berührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Eine Regelungslücke gilt als durch eine ergänzende Regelung ausgefüllt, welche dem wirtschaftlichen Zweck des jeweiligen Vertrags möglichst weitgehend entspricht.